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Freiwilliges Soziales Jahr
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Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist ein soziales Bildungsjahr. Es bietet jungen Menschen zwischen 16 und 27 Jahren die
Chance, etwas für sich und andere zu tun. Unabhängig von sozialer und kultureller Herkunft, Religion und Schulabschluss haben
sie die Möglichkeit, sich ein Jahr lang in einer sozialen Einrichtung zu engagieren und die eigenen Fähigkeiten zu erproben
und zu erweitern. Ein FSJ dauert in der Regel 12 Monate, kann aber bis auf 18 Monate verlängert werden. Als anerkannte Kriegsdienstverweigerer
können junge Männer das FSJ anstelle des Zivildienstes machen.
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Ein FSJ bietet
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- vielfältige Erfahrungen durch Begegnung mit anderen Menschen,
- die Möglichkeit, sich beruflich zu orientieren und soziale Berufsfelder kennenzulernen,
- die Chance, die persönliche Eignung für einen sozialen Beruf zu prüfen.
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Das FSJ beinhaltet eine ganztägige praktische Hilfstätigkeit im pädagogischen, pflegerischen und/oder hauswirtschaftlichen
Bereich mit persönlicher und fachlicher Anleitung, zusätzlich zu den Aufgaben der hauptamtlich tätigen Mitarbeitenden.
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Einsatzstellen für das FSJ im Erzbistum Hamburg:
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- Altenpflegeheime
- Beschäftigungstherapie im Altenheim (nur in Hamburg)
- Behinderteneinrichtungen/Wohngruppen
- Jugendeinrichtungen
- Kindertageseinrichtungen/Kinderheime
- Krankenhäuser
- Obdachlosenhilfe (nur in Hamburg)
- Sozialstationen
- Kirchengemeinden
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Pädagogische Begleitung während des FSJ
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Fünfmal im Jahr finden fünftägige Begleitseminare in verschiedenen Jugendbildungshäusern statt. Sie bieten die Möglichkeit
zum Erfahrungsaustausch und zur politischen, sozialen, religiösen und fachspezifischen Bildung. Bei der Gestaltung der Seminare
werden die Interessen und Wünsche der Teilnehmenden berücksichtigt. Während des gesamten Jahres stehen die FSJ-Referenten
für pädagogische Begleitung und qualifizierte Beratung der FSJler zur Verfügung.
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Leistungen
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Jeder FSJler erhält 155 Euro Taschengeld im Monat, freie Verpflegung oder Verpflegungsgeld, Unterkunft oder eine Fahrkarte
für den öffentlichen Nahverkehr, Sozialversicherung. Kindergeld wird während des FSJ fortgezahlt.
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Fristen
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Im Erzbistum Hamburg beginnt das FSJ am 1. August oder 1. September; freie Plätze werden bis November besetzt. Die Bewerbungsunterlagen
müssen bis zum Frühjahr des Einsatzjahres eingehen. Also - am besten jetzt gleich bewerben!
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Kontakt
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Weitere Informationen erhalten Sie bei uns:
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Caritasverband für Schleswig-Holstein e.V. Referat Kinder- und Jugendhilfe Christiane Reiche Krusenrotter Weg 37 24113 Kiel Telefon: 0431 5902-26 Telefax: 0431 5902-42 kornold@caritas-sh.de
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Oder direkt bei der zuständigen Stelle im Erzbistum Hamburg:
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FSJ-Referat für Hamburg und Schleswig-Holstein Danziger Straße 52a 20099 Hamburg Telefon: 040 24877-331 Telefax: 040 24877-333 costaferreira-wolter@egv-erzbistum-hh.de
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Hier finden Sie Informationsmaterial und den Bewerbungsbogen als Download: http://www.erzbistum-hamburg.de/ebhh/aktiv/FSJ.php
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