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Mitarbeitervertretung (MAV) des Caritasverbandes für Schleswig-Holstein e.V.
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Was ist die MAV?
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"Die Mitarbeitervertretung ist das von den wahlberechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gewählte Organ, das die ihm
nach dieser Ordnung zustehenden Aufgaben und Verantwortungen wahrnimmt." (Mitarbeitervertretungsordnung - MAVO - §5)
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Wer ist in der MAV?
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Der MAV des Caritasverbandes für Schleswig-Holstein e.V. gehören an:
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- Norbert Kock (Vorsitzender), Ortscaritasverband Flensburg, Telefon: 0461 23174
- Birgit Kornold, Caritasverband für Schleswig-Holstein e.V., Telefon: 0431 5902-41
- Christiane Reiche, Caritasverband für Schleswig-Holstein e.V., Telefon: 0431 5902-26
- Gabriele Semrau, Ortscaritasverband Neumünster, Telefon: 04321 14505
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Die MAV wird für 4 Jahre gewählt; die jetzige Amtszeit geht vom 03.06.2008 bis 03.06.2012.
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Allgemeine Aufgaben der MAV
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Die MAV hat unter anderem die folgenden Aufgaben:
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- Maßnahmen, die der Einrichtung und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dienen, anzuregen
- Anregungen und Beschwerden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entgegenzunehmen und, falls sie berechtigt erscheinen, vorzutragen
und auf ihre Erledigung hinzuwirken
- sich für die Durchführung der Vorschriften über den Arbeitsschutz, die Unfallverhütung und die Gesundheitsförderung in der
Einrichtung einzusetzen
- auf frauen- und familienfreundliche Arbeitsbedingungen hinzuwirken
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Die Formen der Beteiligung an Entscheidungen des Dienstgebers sind: Anhörung und Mitberatung, Vorschlagsrecht, Zustimmung
und Antragsrecht. Im Einzelnen sind dies
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- Anhörung und Mitberatung bei Kündigungen
- Zustimmung bei Einstellungen
- Zustimmung bei persönlichen Angelegenheiten der Mitarbeiter/innen
- Vorschlagsrecht und Zustimmung bei Angelegenheiten der Dienststelle, u.a. bei
- Änderung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
- Festlegung der Richtlinien zu Urlaubsplan und Urlaubsregelung
- Errichtung, Verwaltung und Auflösung sozialer Einrichtungen
- Inhalt von Personalfragebögen und Beurteilungsrichtlinien
- Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter zu überwachen
- Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen und sonstigen Gesundheitsschädigungen
- Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung und zur Erleichterung des Arbeitsablaufs
- Festlegung von Grundsätzen für die Gestaltung von Arbeitsplätzen
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"Die Mitglieder der Mitarbeitervertretung haben über dienstliche Angelegenheiten oder Tatsachen, die ihnen aufgrund ihrer
Zugehörigkeit zur Mitarbeitervertretung bekannt geworden sind und Verschwiegenheit erfordern, Stillschweigen zu bewahren.
Das gilt auch für die Zeit nach Ausscheiden aus der Mitarbeitervertretung." (MAVO §20)
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