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Informationen zur Pflegeversicherung
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Mehr als zwei Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig. Die Reform des Pflegegesetzes war ein wichtiger Schritt,
um die Versorgung der Betroffenen und der Menschen, die sie pflegen, zu verbessern. Das ermöglicht mehr Lebensqualität für
Pflegebedürftige und Pfleger.
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Dreizehn Jahre nach Einführung der Pflegeversicherung wurden die in weiten Bereichen nicht mehr ausreichenden Leistungen im
Bereich der Pflege verbessert. Dazu wurden ab 01.07.2008 Geldleistungen erhöht und weitere Erhöhungen werden folgen. Wohnortnahe
Versorgungsstrukturen sollen weiter ausgebaut und die Qualität der Versorgung transparenter gestaltet werden.
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Die Reform war überfällig - auch weil in den nächsten Jahren die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland nach Berechnungen
des Statistischen Bundesamtes drastisch zunehmen wird. Statt wie heute 2,1 Millionen könnten wegen des demographischen Wandels
im Jahr 2030 bereits 3,4 Millionen Menschen auf Pflege angewiesen sein, was einem Plus von 58 Prozent entspräche, schätzt
die Behörde. Mit der im April 2008 vom Bundestag beschlossenen Reform reagiert der Gesetzgeber auf die Herausforderung der
Zukunft. Das neue Pflege-Weiterentwicklungsgesetz verändert die Strukturen der Pflege zugunsten aller Beteiligten, insbesondere
aber der Pflegebedürftigen, der Angehörigen und der Pflegenden.
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Zeitplan der Pflegereform
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1. Juli 2008
Das Pflegeweiterentwicklungsgesetz tritt in Kraft.
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- Der Pflegebeitragssatz wird auf 1,95 Prozent des Einkommens (Kinderlose 2,2 Prozent) erhöht.
- Leistungen der ambulanten Pflege werden erhöht.
- Die Vergütung für stationäre Leistungen wird in der Stufe 3 und für Härtefälle angehoben.
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1. Januar 2009
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- Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung.
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1. Januar 2010
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- Leistungen der ambulanten Pflege werden erneut angehoben.
- Die Vergütung für stationäre Leistungen in der Pflegestufe 3 und für Härtefälle wird erhöht.
- Der Anspruch bei Kurzzeitpflege wird auf 1.510 Euro erhöht.
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30. Juni 2011
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- Der Aufbau von Pflegestützpunkten wird bis 2011 mit einem Zuschuss von bis zu 45.000 Euro je Stützpunkt gefördert.
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1. Januar 2012
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- Die Vergütung für ambulante Leistungen in den Stufen 1 bis 3, für stationäre Leistungen in der Stufe 3 und für Härtefälle
sowie das Pflegegeld in den Stufen 1 bis 3 werden angehoben.
- Der Anspruch bei Kurzzeitpflege wird auf 1.550 Euro erhöht.
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2014
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- Die Bundesregierung prüft erstmals, ob es notwendig ist, die Leistungen der Pflegeversicherung an die Lohn- und Preisentwicklung
anzupassen (danach alle drei Jahre). Eine Anpassung ist jeweils zum 1. Januar des Folgejahres möglich.
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Download |
| Übersicht der Veränderungen durch die Pflegereform |
Eine Übersicht der Veränderungen durch die Pflegereform finden Sie hier:
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Gerne beraten wir Sie auch bei Fragen zur Pflegeversicherung und zur Finanzierung der Pflege.
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Kontakt
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Caritas-Pflegestation Kiel und Betreutes Wohnen Haus St. Barbara Hans-Georg Eck (Pflegedienstleitung) Wehdenweg 13 24148 Kiel Telefon: 0431 726571 Mobil: 0151 58170721 Telefax: 0431 7298775 caritaspflegestationkiel@gmx.de
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