Mitarbeitervertretung
Mitarbeitervertretung
Norbert Kock, Sabine Wolff, Lisa Bendixen, Luitgard Hans, Andja Zdravac-Vojnovic
Die Mitarbeitervertretung (MAV) ist das von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gewählte Organ, das deren Interessen vertritt und an Entscheidungen des Dienstgebers beteiligt ist.
Wir sind für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ambulanten Pflegestationen, der Häuser der Caritas in FL und NMS, der Beratungsstellen und der Landesstelle Schleswig-Holstein zuständig.
Der MAV des ehemaligen Caritasverbandes für Schleswig-Holstein gehören an:
- Norbert Kock (Vorsitzender)
Caritas Regionalstelle Flensburg
Telefon: 0461 23174 - Lisa Bendixen (Stellvertreterin)
Caritas Landesstelle Schleswig-Holstein
Telefon: 0431 5902-41 - Luitgard Hans
Caritas Landesstelle Schleswig-Holstein
Telefon: 0431 5902-25 - Sabine Wolff
Caritas-Migrationsdienst Wedel
Telefon: 04103 7029934 - Andja Ždravac-Vojnović
Caritas-Migrationsdienst Quickborn, Norderstedt, Barmstedt
Telefon: 0151 41811675
E-Mail: mav@caritas-sh.de
Die MAV hat unter anderem folgende Aufgaben:
- Maßnahmen, die der Einrichtung und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dienen, anzuregen
- Anregungen und Beschwerden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entgegenzunehmen und, falls sie berechtigt erscheinen, vorzutragen und auf ihre Erledigung hinzuwirken
- sich für die Durchführung der Vorschriften über den Arbeitsschutz, die Unfallverhütung und die Gesundheitsförderung in der Einrichtung einzusetzen
- auf frauen- und familienfreundliche Arbeitsbedingungen hinzuwirken
Die Formen der Beteiligung an Entscheidungen des Dienstgebers sind: Anhörung und Mitberatung, Vorschlagsrecht, Zustimmung und Antragsrecht.
Im Einzelnen sind dies:
- Anhörung und Mitberatung bei Kündigungen
- Zustimmung bei Einstellungen
- Zustimmung bei persönlichen Angelegenheiten der Mitarbeiter/innen
- Vorschlagsrecht und Zustimmung bei Angelegenheiten der Dienststelle,
unter anderem bei:
- Änderung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
- Festlegung der Richtlinien zu Urlaubsplan und Urlaubsregelung
- Errichtung, Verwaltung und Auflösung sozialer Einrichtungen
- Inhalt von Personalfragebögen und Beurteilungsrichtlinien
- Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu überwachen
- Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen und sonstigen Gesundheitsschädigungen
- Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung und zur Erleichterung des Arbeitsablaufs
- Festlegung von Grundsätzen für die Gestaltung von Arbeitsplätzen
"Die Mitglieder der Mitarbeitervertretung haben über dienstliche Angelegenheiten oder Tatsachen, die ihnen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur Mitarbeitervertretung bekannt geworden sind und Verschwiegenheit erfordern, Stillschweigen zu bewahren. Das gilt auch für die Zeit nach Ausscheiden aus der Mitarbeitervertretung." (MAVO §20)