Mitarbeitervertretung
Mitarbeitervertretung in Schleswig-Holstein
Die Mitarbeitervertretung für die Landesstelle Schleswig-Holstein mit den dazugehörigen Außenstellen (ambulante Pflegestationen Neumünster und Elmshorn, Häuser der Caritas in Flensburg, Neumünster und den Migrationsdiensten in Barmstedt, Elmshorn, Itzehoe, Kiel, Neumünster, Norderstedt, Quickborn, Wedel und Horst-Herzhorn) wurde am 22.09.2020 neu gewählt.
Der MAV gehören derzeit an:
- Sabine Wolff (Vorsitzende)
Caritas-Migrationsdienst WedelTelefon: 04103 7029934
- Luitgard Hans
Caritas Landesstelle Schleswig-Holstein
Telefon: 0431 5902-25
Kontakt per E-Mail an alle MAV Mitglieder: mav@caritas-sh.de
Wir freuen uns auf die neue Amtszeit (auch wenn diese bereits in vollem Gange ist) und stehen den Mitarbeiter/innen jederzeit bei Fragen oder zur Unterstützung zur Verfügung.
Amtszeit: 22.09.2020 bis 21.09.2024
Die Mitarbeitervertretung (MAV) ist das von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gewählte Organ, das deren Interessen vertritt und an Entscheidungen des Dienstgebers beteiligt ist.
Wir sind für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesstelle Schleswig-Holstein mit den dazugehörigen Außenstellen der ambulanten Pflegestationen Neumünster und Elmshorn, Häuser der Caritas in Flensburg, Neumünster und den Migrationsdiensten in Barmstedt, Elmshorn, Itzehoe, Kiel, Neumünster, Norderstedt, Quickborn, Wedel und Horst-Herzhorn zuständig.
Die MAV hat unter anderem folgende Aufgaben:
- Maßnahmen, die der Einrichtung und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dienen, anzuregen
- Anregungen und Beschwerden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entgegenzunehmen und, falls sie berechtigt erscheinen, vorzutragen und auf ihre Erledigung hinzuwirken
- sich für die Durchführung der Vorschriften über den Arbeitsschutz, die Unfallverhütung und die Gesundheitsförderung in der Einrichtung einzusetzen
- auf frauen- und familienfreundliche Arbeitsbedingungen hinzuwirken
Die Formen der Beteiligung an Entscheidungen des Dienstgebers sind: Anhörung und Mitberatung, Vorschlagsrecht, Zustimmung und Antragsrecht.
Im Einzelnen sind dies:
- Anhörung und Mitberatung bei Kündigungen
- Zustimmung bei Einstellungen
- Zustimmung bei persönlichen Angelegenheiten der Mitarbeiter/innen
- Vorschlagsrecht und Zustimmung bei Angelegenheiten der Dienststelle,
unter anderem bei:
- Änderung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
- Festlegung der Richtlinien zu Urlaubsplan und Urlaubsregelung
- Errichtung, Verwaltung und Auflösung sozialer Einrichtungen
- Inhalt von Personalfragebögen und Beurteilungsrichtlinien
- Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu überwachen
- Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen und sonstigen Gesundheitsschädigungen
- Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung und zur Erleichterung des Arbeitsablaufs
- Festlegung von Grundsätzen für die Gestaltung von Arbeitsplätzen
"Die Mitglieder der Mitarbeitervertretung haben über dienstliche Angelegenheiten oder Tatsachen, die ihnen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur Mitarbeitervertretung bekannt geworden sind und Verschwiegenheit erfordern, Stillschweigen zu bewahren. Das gilt auch für die Zeit nach Ausscheiden aus der Mitarbeitervertretung." (MAVO §20)